Arnumer Seniorenhilfe im Alltag

Zuhause ist Daheim!

Zuhause gut versorgt!

Zuhause alt werden!

Hauswirtschaftliche Leistungen

z.B. Wohnungsreinigung, Wäsche waschen und mehr

Fahrdienste und Begleitung

Fahrdienste auch mit Rollstuhl, Krankenfahrten und Behördengänge

Hilfe bis ins hohe Alter

Wir füllen die Alltagslücke zwischen der pflegerischen Versorgung

Unterstützung bei allen Belangen

Unser Angebot dient der Versorgung von pflegebedürftigen Personen zur Unterstützung im Alltag in der Region Hannover, sowie die Entlastung der Angehörigen.

Unser Angebot umfasst alle alltäglichen Aufgaben im Haushalt der Pflegebedürftigen Senioren. Unser Ziel ist es, eine Ergänzung für die ansässigen Pflegediensten zu schaffen und das Angebot für Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 1 im Alltag zu erweitern. Die Pflegebedürftigen, Angehörige oder beruflich, bzw. ehrenamtliche Betreuer schließen mit der Arnumer Seniorenhilfe im Alltag einen Vertrag zur regelmäßigen Unterstützung im Alltag. Für Sie steht dann ein fester Ansprechpartner und Begleiter im Alltag zur Verfügung und das in Wohnortnähe.

Unser Angebot umfasst:

Beratung

Fahrdienste

Krankenfahrten

Reinigung

Einkaufsdienste

Wäsche

Verhinderungspflege

Unterstützung nach dem Krankenhaus

Freizeit und UrlaubsFahrten

Sie haben einen Pflegegrad?

Bei einem Pflegegrad haben Sie Anspruch auf Hilfe im Haushalt. Die Anzahl der durch die Krankenkassen übernommenen Stunden hängt dabei von dem Pflegegrad ab. Unsere besondere Leistung dabei ist, dass Sie sich nicht darum kümmern müssen, diese bei den gesetzlichen Krankenkassen zu beantragen. Wir rechnen diese Hilfen direkt mit den Krankenkassen ab.

Hier eine Übersicht der von den Krankenkassen übernommenen Stunden bei verschiedenen Pflegegraden:

Pflegegrad 1: 4 Stunden

Pflegegrad 2: 13 Stunden

Pflegegrad 3: 21 Stunden

Gesetzlicher Anspruch auf Pflegehilfsmittel

Pflegebedürftige mit Pflegegrad haben gesetzlich Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, sofern diese das alltägliche Leben betroffener Personen erleichtern. Nach Antragstellung prüft die Pflegekasse den individuellen Anspruch.

Pflegehilfsmittel stehen, anders als das Pflegegeld, Betroffenen bereits ab Pflegegrad 1 zu.

Auch pflegende Angehörige können den Antrag für die pflegebedürftige Person stellen.

 

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch monatlich in Höhe von 40 Euro.